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BUKO News Spezial über Online-Sicherheit
Die BUKO-News sind ein E-Mail Newsletter, der ca.
2-4 mal im Monat von der Geschäftsstelle der BUKO verschickt
wird. Darin informieren wir zum einen über die BUKO,
BUKO-Veranstaltungen und -Neuigkeiten. Zum anderen leiten
wir gesammelte Nachrichten, Aufrufe, Informationen zu uns
wichtig erscheinden Themen, Aktionen und Veranstaltungen
weiter. Für Hinweise/Anregungen sind wir dankbar.
(mail an: mail[at]buko.info)
In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht
die Buko-Geschäftsstelle
themenspezifische Newsletter wie diesen. Wer regelmäßig die
buko-News erhalten will, kann sich unter folgendem link in
den newsletter eintragen:
Newsletter abonnieren
Inhalt:
- In eigener Sache - ein Rückblick
- TKG
- PGP - »Pretty Good Privacy« das bewährte Verschlüsselungsprogramm
- Auch BUKO benutzt PGP
1) In eigener Sache - ein Rückblick
Das Jahr neigt sich dem Ende und auch wir aus der BUKO-Geschäftsstelle
verschwinden in den Urlaub um eine paar Tage "aufzutanken". Nicht
jedoch, ohne noch mal von uns hören zu lassen, ein kurzes Resümee zu
ziehen und Euch noch eine Neuerung bei den BUKO-news zu präsentieren.
Turbulent war es das Jahr 2004 und mit (für die BUKO) vielen wichtigen
Ereignissen und Einschnitten. Da wäre zum ersten die erfolgreiche
Verstärkung der BUKO-Geschäftstelle durch eine zweite (halbe) Stelle,
die mittels des BUKO-Stellenfonds
(http://www.buko.info/buko/stelle.html) geschaffen werden konnte. Damit
ist die Stelle zwar immer nur zeitlich befristet finanziert, aber wir
sind uns sicher, dass wir immer wieder neue Menschen finden, die sich
vorstellen können durch eine regelmäßige Spende diese zweite Stelle
dauerhaft zu etablieren. Vielleicht wäre das ja auch was für die eine
oder den anderen von Euch?
Weiterhin haben wir mit 800 TeilnehmerInnen einen der erfolgreichsten
Kongressen der BUKO-Geschichte hinter uns. Die Dokumentation dieses
Kongress hat sich lange hingezogen und wird Anfang des Jahres verfügbar
sein.
Das Seminarprogramm der BUKO hat wieder ein wenig Leben eingeflösst
bekommen und soll auch 2005 kontinuierlich ausgebaut werden.
Die BUKO-news konnten etabliert werden und erfreuen sich mit inzwischen
fast 800 EmpfängerInnen eines regen Interesses.
Alles hätte so schön sein können, wenn uns nicht kurz vor Jahresende
noch die dramatische und unerwartete Nachricht erreicht hätte, das der
EED mit sofortiger Wirkung die Förderung der BUKO-Geschäftsstelle und
des BUKO-Kongresses einstellt. Damit fehlen der BUKO auf einen Schlag
30.000 Euro! In einer ersten Reaktion gab es eine Pressemitteilung des
SprecherInnenrats, die Presse griff das Thema auch auf, Neues
Deutschland berichtete am 21.12., Frankfurter Rundschau und taz
kündigten uns Artikel für morgen 24.12 an. In einer weitere
"Spontanaktion" starteten Menschen aus dem BUKO-Umfeld die Initiative
"300x100 Euro für die BUKO", die innerhalb von 2 Tagen schon fast 2000
Euro zusammenbringen konnte. Das macht Mut für die Zukunft und lässt uns
hoffen, dass die BUKO (und der jährliche Kongress) weiterhin bestehen
kann - trotz der EED-Entscheidung linke, internationalistische Politik
nicht weiter zu fördern.
Weitere Infos zu 300 x 100 Euro findet ihr unter:
http://www.buko.info/buko/300mal100.html
Eine längere Stellungnahme zu der Entscheidung des EED ist für Mitte
Januar geplant. Auch welche weiteren Schritte getan werden können, wird
diskutiert.
Ihr werdet weiterhin von uns hören, das versprechen wir Euch.
Mit dieser BUKO Special News, wollen wir die BUKO-news um ein weiteres
Projekt erweitern. Bisher haben wir Euch in einigermaßen regelmäßigen
Abständen Nachrichten von der und über die BUKO und aus der
(internationalistischen) Linke zukommen lassen. Meist bunt
zusammengewürfelt und vielfältig. Dies werden wir auch weiterhin tun.
Dazu wollen wir Euch in unregelmäßigen Abständen BUKO Special News
präsentieren, die sich mit einer Thematik beschäftigen und verschiedene
Artikel, Links und Aspekte eines Themas zusammenfassen.
Den Startschuss macht heute Ulrike Schulz mit dem Thema "Online
Sicherheit". Ulrike betreut auch die BUKO Homepage, wofür wir uns an
dieser Stelle auch noch mal herzlich bedanken wollen.
Gleichzeitig ist dies ein Aufruf an Euch alle, Euch ebenfalls in die
BUKO-news einzubringen. Wenn ihr ein Thema habt, dass ihr mal genauer
beleuchten wollt, kontaktiert uns und erstellt (in Absprache mit uns)
eine BUKO Special News.
Wir wünschen Euch alle nun erst mal viel Spaß bei den nun folgenden
Special News.
Des weiteren wünschen wir Euch alle erholsame Tage und viel Zeit und
Ruhe zum Auftanken. Denn wir befürchten 2005 wird nicht einfacher als
2004.
Wir wünschen Euch und uns ein widerständiges und kämpferisches 2005.
In diesem Sinne....
Nur das Beste
Das BUKO-Geschäftsstellen Team
2) TKG
2.1)Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz wird die Überwachung ausgeweitet
Am 26. Juni 2004 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft.
Diese Gesetzesnovelle beinhaltet weitreichende Eingriffe in das
Persönlichkeitsrecht sowie das Datenschutz- und Fernmeldegeheimnis.
Zwar bringt das TKG auch eine Einschränkung der in Sachen
Telekommunikation marktbeherrschenden Telekom mit sich, jedoch ist in
der Wirtschaft strittig, ob damit ein nachhaltiger Wettbewerb gefördert
wird. Zumal eine Übergangsfrist von vier Jahren festgelegt wurde.
Klar ist hingegen, dass mit dem TKG die Überwachung einmal mehr
ausgeweitet wird. Die Daten, die die Dienstanbieter (Teleunternehmen und
Internetprovider) jetzt erheben sollen, umfassen zum einen sämtliche
Bestandsdaten (d.h. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Vertragsbeginn),
diese sind auch noch 1 Jahr nach Vertragsende bereitzuhalten. Das selbe
gilt nun auch für Prepaid-Karten.
Besonders bedenklich ist zudem der Umgang mit den sogenannten
Verkehrsdaten. Dazu zählen alle Daten, die bei der Kommunikation über
Telefon, Handy und Internet anfallen (Beginn, Ende und Dauer einer
Verbindung, Standortdaten im Zusammenhang mit dem Handy, Kartennummer,
...). Hier ist eine unbegrenzte Speicherung zulässig, insofern es zur
Störungs- und Missbrauchsbekämpfung erforderlich ist, sie bleibt aber
den Dienstanbietern weitgehend freigestellt.
Bis zum 1. Januar 2005 müssen die Dienstanbieter die entsprechenden
technischen Anlagen eingerichtet haben, die nötig sind, um ihren neuen
Überwachungspflichten als mehr oder weniger freiwillige Hilfssheriffs
nachkommen zu können. Die Kosten dafür müssen sie selbst übernehmen.
Die Sicherheitsbehörden können die Daten dann die Auskunft manuell
anfordern oder jederzeit automatisch abrufen, ohne dass der Anbieter
informiert wird. Auf jeden Fall darf der Dienstanbieter den Kunden nicht
über den Lauschangriff informieren.
Zu den Stellen, die die Daten abrufen dürfen, zählen
"Staatsanwaltschaft, Polizei, LKA, BKA, Zollkriminal- und -fahndungsamt,
MAD, BND, Landes- und Bundesverfassungsschutz, Notrufabfragestellen von
Polizei, Feuerwehr und Seenotrettungsdient, Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
zuständigen Behörden (Ordnungs- und Arbeitsämter)."
http://kai.iks-jena.de/law/tkg.html
Links dazu:
- Zusammenfassung zum TKG: http://kai.iks-jena.de/law/tkg.html
- TKG Telekomunikationsgesetz - in der jeweils gültigen Fassung:
http://www.recht-in.de/gesetze/master.php?gesetz_id=63&wahl=2
- Krempl, S. (2004): Vermittlungsausschuss winkt Telekommunikationsgesetz durch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/4714
2.2) Bisher regt sich kaum Protest gegen das TKG
Ernst zu nehmende Proteste gegen die Novelle des TKG gibt es zurzeit
leider kaum. Wenn dann kommen sie von Seiten der kleineren Unternehmen,
die über die finanziellen Aufwändungen für die Einrichtung der
Überwachungsschnittstellen klagen. Von Seiten des Datenschutzes wird das
neue TKG nach wie vor scharf kritisiert, jedoch blieben sie bisher ohne
bedeutenden Einfluss.
- Initiative einer Verfassungsbeschwerde:
http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de
2.3) Lauschangriffe auf e-Mail-Server - JPBerlin ist als einer der wenigen Provider noch nicht betroffen
"Die neuen Regelungen schreiben vor, daß Netzbetreiber mit 1000
Teilnehmeranschlüssen ab 1.1.2005 zwingend technische Vorrichtungen
installiert haben müssen, die den Behörden einen Mitschnitt der
Kommunikation erlauben.
Heikel dabei: Das Gesetz definiert dabei ausdrücklich auch e-Mail-Server
als Netzwerk, so daß u.a. jeder Internet Service Provider eine derartige
Überwachungsvorrichtung zum Mitschnitt des e-Mail-Verkehrs installiert
haben muß. ..."
http://www.jpberlin.de/web/knowhow/mailueberwachung/
3) PGP - »Pretty Good Privacy« das bewährte Verschlüsselungsprogramm für E-Mails
Seit Jahren gibt es das kostenlose Verschlüsselungsprogramm PGP. Es
ist mit wenig Aufwand zu installieren und relativ leicht zu verstehen.
Nach ein wenig Übung, wird der Gebrauch zur Routine. Dennoch nutzen nur
wenige Linke die Gelegenheit, ihre digitale Post damit weitestgehend
sicher zu versenden.
Die Verschlüsselung von Mails mit PGP basiert auf einem asymmetrischen
Algorithmus. Das heißt es werden zwei Schlüssel generiert: ein
öffentlicher, der an potentielle EmpfängerInnen weitergereicht wird,
sowie ein privater, den niemand weiteres in die Hände kriegen sollte.
Grundsätzlich funktioniert das wie folgt: Wenn die Senderin eine Mail an
den Empfänger schreibt, verschlüsselt sie die Mail mit dem öffentlichen
Schlüssel des Empfängers (den hat sie vorher von ihm erhalten oder
zertifizierten Schlüsselringen im Internet entnommen). Der Empfänger
muss zur Entschlüsselung sein Passphrase (eine möglichst lange
unlogische Aneinanderreihung von Zeichen) eingegeben und kann die
Nachricht öffnen.
Wichtig ist es, darauf zu achten, die richtige Version von PGP oder
gleich GnuPG auszuwählen. Zu empfehlen sind die Version PGP 6.5.8 oder
für Windows XP die 8.x. Die Versionen dazwischen enthielten zum Teil für
Geheimdienste eine Hintertür zum Mitlesen. Die Schlüsselgröße, die bei
der Erstellung ausgewählt werden kann, sollte möglichst hoch liegen,
mindestens bei 2084.
Im Folgenden findet ihr einige Verweise auf Internetseiten, auf denen
genauere Informationen zur Installation und Handhabung von PGP zu finden
sind. Notfalls fragt in eurem Bekanntenkreis nach Unterstützung, denn:
Ist das Programm erst einmal eingerichtet und das eigene Schlüsselpaar
generiert, dann ist die Benutzung kein Aufwand mehr.
- Infos und kostenlose Downloads:
http://www.gnupg.org/
http://www.pgpi.org/
- häufig gestellte Fragen zu PGP: http://www.pgpi.org/doc/faq/pgpi/de/
- Kapitel zu pgp aus "Der kleine Abhörratgeber"
http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/abhoerratgeber/node10.html#
- Kryptokampagne von Heise: http://www.heise.de/security/dienste/pgp/
- pgp-Handbuch: http://www.foebud.org/pgp#warumpgp
4) Auch BUKO benutzt PGP
Auch die BUKO-Geschäftstelle benutzt pgp. Ihr könnt mit uns also auch
"verschlüsselt" in Kontakt treten.
Unseren öffentlichen PGP-Schlüssel und den Fingerprint findet ihr unter:
acs-Datei
Informationen zusammengestellt von
Ulrike Schulz, Mediengestalterin
http://www.formatsache.de
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